DUC Dormagen
DUC Dormagen

Taucherinnen und Taucher, die sich für eine Mitgliedschaft bei uns interessieren, sind herzlich willkommen. Der Beitrag pro Mitglied liegt bei 95,- Euro pro Jahr, der für Jugendliche ab 15 Jahren bei 30,- Euro. Kinder bis 14 Jahren zahlen 5,- Euro Vereineinsbeitrag.

Bevor es aber um die Frage des Vereinsbeitritt geht, kann jeder Tauchinteressierte erst einmal probeweise am Training teilnehmen und auch einen Schnuppertauchgang im Hallenbad absolvieren.
Schon vorhandenene Taucherfahrungen, z.B. aus dem Urlaub, können bei uns im wahrsten Sinne des Wortes vertieft werden. Unsere Tauchlehrer helfen gern weiter und beantworten alle Fragen zur taucherischen Ausbildung und bieten auch Kurse zum Ablegen tauchsportlicher Prüfungen.
Wenn die letzten Taucherlebnisse schon einige Jahre zurück liegen, sorgen wir im Verein gern dafür, das taucherische Können praktisch aufzufrischen.

Leihflaschen, -atemregler und -westen sind im Verein vorhanden und ermöglichen Tauchgänge zunächst ohne Investionen in eigenes Gerät.

Allerdings sollte bei einem Kursbeginn die eigene ABC Ausrüstung (d,h. Maske, Schnorchel und Flossen) vorhanden sein.

Und für die später vielleicht notwendigen Käufe im Tauchshop bieten die Tauch- und Kauferfahrungen der Mitglieder guten Gesprächsstoff, aus dem sich hilfreiche Tipps für den eigenen Einkauf ergeben können.

Allgemeine Beitragsordnung

§ 1 Grundlagen
Die Beiträge zur Mitgliedschaft im DUC Dormagen e.V. werden aufgrund der jeweils gültigen Satzung erhoben.
Sie können nach § 7 der Satzung erhoben werden
- als Jahresbeitrag
- als Umlagen und
- als Aufnahmegebühren
Sie sind in Euro (€) zu entrichten.
§ 2 Beitragspflicht
1. Beitragspflichtig sind alle Vereinsmitglieder, nämlich
a) ordentliche Mitglieder (§ 4 a der Satzung)
b) jugendliche Mitglieder (§ 4 b der Satzung)

c) passive Mitglieder (§ 4 c der Satzung)

 

d) Mitglieder die über einen anderen Verein bereits versichert sind bezahlen den halben Beitrag

2. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintritt in den Verein und ist ab dem Eintritts-Quartal für das Eintrittsjahr zu entrichten.
§ 3 Befreiungen
Der Vorstand kann auf Antrag gem. § 7 Abs. 5 der Satzung einem Mitglied den Beitrag ermäßigen oder stunden. Über Beitragsbefreiungen entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 4 Beitragshöhe
1. Der Jahresbeitrag beträgt

a) für ordentliche Mitglieder € 95,- bzw.

Erwachsene in Lebensgemeinschaft pro Person € 80,-

b) für jugendliche Mitglieder ab dem 15. Lebensjahr € 30,-

c) Jugendliche Mitglieder bis zum 14. Lebensjahr € 5,-

d) für passive Mitglieder € 47,50 bzw.

passive Erwachsene in Lebensgemeinschaft oder Familienmitglieder 1. Grades

pro Person € 35,-

2. Umlagen / Gebühren
Die für die Ausstellung eines Taucherpasses bzw. Tauchbrevets notwendigen Umlagen / Gebühren, die an den VDST zu zahlen sind, werden vom Verein gezahlt und von den Mitgliedern unter Vorlage der Rechnung bzw. des Kostennachweises zurückgefordert.
3. Aufnahmegebühren
Die Aufnahmegebühr beträgt für
a) ordentliche Mitglieder € 75,--
b) jugendliche Mitglieder ab dem 15. Lebensjahr € 25,--
c) passive Mitglieder € 10,--

d) jugendliche Mitglieder bis zum 14. Lebensjahr bezahlen € 2,50

 

§ 5. Beitragsentrichtung
1. Die Entrichtung der Beiträge erfolgt durch Überweisung auf das angegebene Konto des DUC Dormagen bzw. ab dem 01.01.1997 nur noch durch Einzugsermächtigung.
2. Falls keine Einzugsermächtigung vorliegt, hat jedes Vereinsmitglied dafür Sorge zu tragen, dass die Beiträge, Umlagen/Gebühren, Aufnahmegebühren fristgerecht (bis zum 01. März des Jahres eines jeden Jahres) auf das Konto des DUC Dormagen überwiesen werden.
3. Für jede Anmahnung eines nicht fristgerecht gezahlten Beitrages, Umlage/Gebühr oder Aufnahmegebühr wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,-- erhoben.
§ 6 Beitragsfälligkeit
1. Der Beitrag für ordentliche, jugendliche und passive Mitglieder ist spätestens zum 01.03. des Beitragsjahres fällig. Erfolgt die Aufnahme als ordentliches, jugendliches oder passives Mitglied nach diesem Datum, so sind die fälligen Beiträge, Umlagen/Gebühren und Aufnahmegebühren innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt zu überweisen.
2. In Rechnung gestellte Umlagen/Gebühren sind innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
§ 7 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung tritt am 26.01.2024 in Kraft.

gez. Detlef Obermann

(1. Vorsitzender)
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Deutscher Unterwasser Club Dormagen e.V.